Gassigängerregeln

Wichtige Gassigängerregeln

1. Bitte genügend Kotbeutel mitnehmen, die Kotbeutel befinden sich außen am Eingangstor (weißer Kasten).

2. Volle Kotbeutel ins Tierheim wieder mit bringen (nicht in fremde Mülltonnen werfen).

3. Wenn möglich nicht durchs Dorf laufen.

4. Wenn doch, Hunde kurz nehmen damit sie nicht an Hauswände oder Büsche pinkeln.

5. Die Hunde dürfen nicht von der Leine gelassen werden.

6. Bei Begegnungen, egal ob andere Hunde oder Menschen genug Abstand halten und den Hund auf die reizabgewande Seite nehmen.

7. Bitte immer auf den Wegen bleiben, Grundstücke sind alle Privateigentum.

8. Kinder unter 14 Jahre, können nur in Begleitung eines Erwachsenen Hunde spazieren führen.

9. Leckerlies bitte mit dem Personal absprechen.

10. Maulkörbe bleiben auf den Mäulern der Hunde.

Damit jeder Spaziergang sicher, entspannt und hundegerecht läuft, gilt folgender Rahmen:

Alters- und Begleitregeln:

Pro Erwachsener + ein Kind = ein Hund

(Fokus auf Sicherheit und volle Aufmerksamkeit für den Hund)

Kinder ab 12 Jahren

dürfen einen kleinen kindergeeigneten Hund führen, jedoch nur mit erwachsener Begleitung

Jugendliche ab 16 Jahren

dürfen allein mit einem Hund spazieren gehen

Pfandabgabe

Vor dem Spaziergang wird ein Pfand hinterlegt, z. B.

Personalausweis, Autoschlüssel oder ein gleichwertiger Gegenstand

→ Gewährleistet einen verlässlichen Ablauf für Hund und Material

Leinenregelung

Schleppleinen sind nur unter der Woche erlaubt

(am Wochenende zu viel Betrieb, höhere Verletzungs- und Stressgefahr)

Karabiner werden nicht ohne Absprache gelöst.

Unser Anspruch:

Sichere Abläufe, klare Verantwortung und zufriedene Hunde.

Wir begleiten gern — du bringst Aufmerksamkeit und Herz mit, wir sorgen für Struktur.

Wir wünschen viel Freude mit unseren Fellnasen.

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